Wie Lautet Die Regelung Zum Heiraten Während Der Schwangerschaft Im Islam ?
Was ist das Urteil über das Heiraten während der Schwangerschaft für eine Muslimin? Wir haben jeden Tag viele Phänomene um uns herum gesehen.
Sagte Shaykhul Islam Ibn Taimiyah in Al-Fatawa 32/109: „Es ist verboten, eine Ehebrecherin zu heiraten, bis sie bereut, ob derjenige, der sie heiratet, derjenige ist, der Ehebruch begeht, oder etwas anderes. Das stimmt ohne Zweifel.“
Der obige Tarjih basiert auf dem Wort von Allah 'Azza Wa Jalla: „Ein Mann, der Ehebruch begeht, heiratet nicht, sondern eine Frau, die Ehebruch begeht, oder eine Frau, die Götzendiener ist. Und eine Frau, die Ehebruch begeht, ist nicht verheiratet, sondern mit einem Mann, der Ehebruch begeht, oder einem Götzendiener. Und es wurde den Gläubigen verboten“ (Sure An-Nur: 3).
Und in dem Hadith 'Amr bin Shu'aib von seinem Vater von seinem Großvater 'Abdullah bin 'Amr bin 'Ash sagte er:
„In der Tat brachte Martsad bin Abi Martsad Al-Ghonawy Kriegsgefangene aus Mekka und in Mekka gab es eine Prostituierte namens (Name) 'Anaq und sie war eine Freundin von (Martsad). (Martsad) sagte: 'Also kam ich zum Propheten sallallahu 'alaihi wa 'alaalihi wa sallam und ich sagte: 'O Gesandter Allahs, ich habe 'Anaq geheiratet?'
Martsad sagte: "Also schwieg er, dann kam es herunter (Vers): "Und die Frau, die Ehebruch begeht, ist nicht verheiratet, sondern mit einem Mann, der Ehebruch begeht, oder einem Götzendiener."
Dann rief er mich an und las es mir vor und er sagte: „Heirate ihn nicht“ (Hadith hasan, überliefert von Abu Daud Nr. 2051, At-Tirmidzy Nr. 3177, An-Nasa’i 6/66 und in Al-Kubra 3/269, Al-Hakim 2/180, Al-Baihaqy 7/153, Ibnul Jauzy in At-Tahqiq Nr. 1745 und erwähnt von Sheikh Muqbil rahimahullahu in Ash-Shohih Al-Musnad Min Asbabin Nuzul).
Das Ehegesetz in der Schwangerschaft, wenn Sie es nicht bereut haben
Dieser Vers und Hadith zeigen deutlich, dass es verboten ist, eine Ehebrecherin zu heiraten. Aber das Gesetz ist verboten, wenn er nicht bereut hat. Wenn er bereut hat, dann ist es verboten, die ehebrecherische Frau zu heiraten, basierend auf den Worten des Propheten sallallahu 'alaihi wa 'alaalihi wa sallam.:

Was die 'Ulama betrifft, die sagen, dass der Satz 'Ehe' in diesem Vers von An-Nur jima bedeutet, oder die sagen, dieser Vers sei Mansukh (das Gesetz ist ausgelöscht), so ist dies eine entfernte Meinung, und diese Meinung (d.h. diejenigen, die sie sagen bedeutet jima' oder mansukh) wurde vollständig von Ibn Taimiyah in Al-Fatawa 32/112-116 widerlegt.
Und die Meinung, die besagt, dass es verboten ist, eine Ehebrecherin zu heiraten, bevor sie Buße tut, ist dies auch, was Ash-Syinqithy in Adwa Al-Bayan 6/71-84 bestätigt hat und siehe Zadul Ma'ad 5/114-115.
Und siehe das obige Problem in: Al-Ifshoh 8/81-84, Al-Mughny 9/562-563 (cet. Dar 'Alamil Pole) und Al-Jami' Lil Ikhtiyarat Al-Fiqhiyah 2/582-585.
Eherecht in der Schwangerschaft, Anmerkung 01:
Einige Gelehrte sind der Meinung, dass es notwendig ist, die Aufrichtigkeit der Reue dieser ehebrecherischen Frau zu kennen, indem sie zum Ehebruch überredet wird, wenn sie sich weigert, bedeutet dies, dass ihre Reue gut war.
Diese Meinung wurde von Al-Mardawy in Al-Inshof 8/133 erwähnt, überliefert von 'Umar und Ibn 'Abbas und der Meinung von Imam Ahmad. Und Ibn Taimiyah in Al-Fatawa 32/125 scheint dieser Meinung zuzustimmen.
Aber Ibn Qudamah in Al-Mughny 9/564 hat eine andere Meinung, er sagte: „Es ist nicht angemessen für einen Muslim, eine Frau zum Ehebruch einzuladen und darum zu bitten.
Weil diese Bitte zur Zeit der Abgeschiedenheit (allein zu sein) ist und es nicht erlaubt ist, Abgeschiedenheit mit Ajnabiyah (einer Frau, die kein Mahram ist) zu haben, obwohl sie ihr den Koran beibringen soll, wie (könnte) es erlaubt sein darin, sie zum Ehebruch zu verführen?"
Das Gesetz der Ehe in der Schwangerschaft, fünf Bedingungen für die Reue
Die Wahrheit ist also, dass er seinen Ehebruch bereut, wie er bereut, wenn er andere große Sünden begeht. Und zwar mit fünf Bedingungen:
1. Aufrichtigkeit für Allah.
2. Bereue seine Handlungen.
3. Lass die Sünde.
4. Ber'azam wird es im Ernst nicht wiederholen.
5. Zu einer Zeit, in der man noch bereuen kann, wie zum Beispiel bevor die Sonne im Westen aufgeht und bevor der Geist die Kehle erreicht.
Und hier ist nicht der Ort, die Postulate dieser fünf Bedingungen zu beschreiben. Wallahu A’lam.
Zweite Bedingung: Hat die 'iddah bestanden.
Die 'ulama haben unterschiedliche Meinungen darüber, ob sie die 'iddah verlassen sollen, ob es eine Bedingung ist, eine Frau zu heiraten, die Ehebruch begeht oder nicht, es gibt zwei Meinungen:
Erstens: Obligatorische 'Iddah. Dies ist die Meinung von Hasan Al-Bashry, An-Nakha'iy, Rabi'ah bin 'Abdurrahman, Imam Malik, Ats-Tsaury, Imam Ahmad und Ishaq bin Rahawaih.
Zweitens: Es gibt keine obligatorische 'iddah. Dies ist die Meinung von Imam Shafi'i und Abu Hanifah, aber es gibt einen Unterschied zwischen den beiden in einer Sache, nämlich, dass es laut Imam Shafi'i erlaubt ist, einen Ehevertrag mit einer Frau zu schließen, die Ehebruch begeht und es ist nach dem Vertrag mit ihr verkehren darf, unabhängig davon, ob die Person, die sie heiratet, die Person ist, die selbst oder andere Ehebruch begeht.
Inzwischen ist Abu Hanifa der Meinung, dass es erlaubt ist, einen Ehevertrag mit ihm einzugehen und mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben, wenn derjenige, der ihn heiratet, die Person ist, die Ehebruch begeht.
Aber wenn diejenige, die sie heiratet, eine andere ist als die Person, die Ehebruch begangen hat, dann ist es erlaubt, den Ehevertrag zu erfüllen, aber es ist nicht erlaubt, mit einem Geschlechtsverkehr zu haben, „bis istibro“ (die Gebärmutter ist leer vom Fötus). Monatsblutung oder bis zur Entbindung, wenn die Frau schwanger ist.
Gesetz der Ehe in der Schwangerschaft, Tarjih
Und was in dieser Angelegenheit richtig ist, ist die erste Meinung, die obligatorisch ist, basierend auf den folgenden Argumenten:
1. Hadith von Abu Sa'id Al-Khudry radhiyallahu 'anhu, tatsächlich sagte der Prophet sallallahu 'alaihi wa 'alaalihi wa sallam über die Kriegsgefangenen Authos: „Habe keinen Geschlechtsverkehr mit einer schwangeren Frau, bis sie geboren hat und tue es nicht (auch) die nicht schwanger ist, bis sie einmal ihre Menstruation hat. (HR. Ahmad 3/62.87, Abu Daud Nr. 2157, Ad-Darimy 2/224 Al-Hakim 2/212, Al-Baihaqy 5/329, 7/449, Ath-Thobarany in Al-Ausath Nr. 1973 und Ibnul Jauzy in At-Tahqiq Nr. 307)
Im Sanad gibt es einen Rowi namens Syarik bin 'Abdullah An-Nakha'iy und er ist schwach wegen seines schlechten Gedächtnisses, aber dieser Hadith wird von einigen der Gefährten auf anderen Wegen unterstützt, so dass er von Sheikh auf allen seinen Wegen bestätigt wird Al-Albany in Al-Irwa`nr. 187).
2. Hadith Ruwaifi 'bin Thabit radhiyallahu 'anhu vom Propheten sallallahu 'alaihi wa 'alaalihi wa sallam, er sagte: "Wer auch immer an Allah und das Jenseits glaubt, dann sollte er kein Wasser auf die Pflanzen anderer Leute gießen" (HR. Ahmad 4/108, Abu Daud Nr. 2158, At-Tirmidhi Nr. 1131, Al-Baihaqy 7/449, Ibn Qoni' in Mu'jam Ash-Shohabah 1/217, Ibn Sa'ad in Ath-Thobaqot 2/114- 115, Ath-Thobarany 5/no.4482 hasaned by Sheikh Al-Albany in Al-Irwa` no. 2137).
3. Hadith Abu Ad-Darda` Muslim überliefert vom Propheten sallallahu 'alaihi wa 'alaalihi wa sallam: „Er kam zu einer Frau.der fast vor der Tür von Pusthath geboren hätte. Er sagte: "Vielleicht will diese Person Sex mit ihm haben?"
(Die Gefährten) antworteten: „Stimmt“. So sagte der Gesandte Allahs – Allahs Heil und Segen auf ihm –: „Wahrlich, ich wollte ihn mit einem Fluch verfluchen, der zu seinem Grab gebracht wurde. Wie kann er es erben, wenn es ihm nicht erlaubt ist, und wie versklavt er es, wenn es ihm nicht erlaubt ist?“
Ibn al-Qayyim Rahimahullah sagte: „In diesem (Hadith) gibt es ein sehr klares Argument, dass es ungesetzlich ist, eine schwangere Frau zu heiraten, unabhängig davon, ob ihre Schwangerschaft wegen ihres Ehemanns, ihres Herrn (wenn sie eine Sklavin ist.) , zweifelhaft (d. h. jemanden zu heiraten, den sie nicht heiraten darf, weil sie eine Sklavin ist). Weiß nicht oder weil eine Unklarheit besteht.) oder wegen Ehebruchs.“

Aus den oben erwähnten Argumenten geht hervor, dass Frauen, die wegen Ehebruchs schwanger sind, nicht verheiratet werden sollten, bis sie gebären, also ist dies eine 'Iddah für Frauen, die wegen Ehebruchs schwanger sind, und dies wird auch durch die Allgemeingültigkeit der Worte von gezeigt Allah 'Azza Wa Jalla:
„Und Frauen, die während ihrer 'iddah schwanger sind, bis sie ihre Gebärmutter gebären“ (Quran Surah Ath-Tholaq: 4).
Was Frauen betrifft, die Ehebruch begehen und nicht schwanger zu sein scheinen, wird die 'iddah von den 'ulama bestritten, die 'iddah für Frauen verlangen, die Ehebruch begehen.
Einige der 'Ulama sagen, dass die 'Iddah mit einer Menstruation istibro' ist. Und andere Gelehrte sind der Meinung, dass drei Menstruationen der Iddah einer geschiedenen Frau entsprechen.
Und was Imam Malik und Ahmad in einer Überlieferung bestätigt haben, ist, dass es ausreicht, Istibro` mit einer Periode zu machen. Und diese Meinung wird von Ibn Taimiyah bestätigt, basierend auf dem Hadith von Abu Sa'id Al-Khudry oben.
Und 'iddah mit drei Menstruationen wird im Koran nur für Frauen erwähnt, die von ihren Ehemännern geschieden (geschieden) wurden, wie im Wort Allahs Jalla Sya'nuhu: "Und Frauen, die thalaq sind (sollten), sie unterlassen (warte ) so lange wie dreimal quru` (Menstruation)“. (Quran-Sure. Al-Baqarah: 228).
Fazit der Diskussion:
1. Es ist nicht erlaubt, eine Frau zu heiraten, die Ehebruch begeht, außer unter zwei Bedingungen, nämlich wenn die Frau ihre Demütigung bereut und ihre 'iddah losgelassen hat.
2. Die Bestimmungen für Frauen, die Ehebruch begehen, gelten als frei von 'Idda:
• Wenn sie schwanger ist, dann ist ihre 'iddah bis zur Geburt.
• Wenn sie nicht schwanger ist, dann ist ihre 'iddah, bis sie seit dem Ehebruch einmal menstruiert hat. Wallahu Ta'ala A'lam.
Siehe die Diskussion oben in: Al-Mughny 9/561-565, 11/196-197, Al-Ifshoh 8/81-84, Al-Inshof 8/132-133, Takmilah Al-Majmu' 17/348-349, Raudhah Ath-Tholibin 8/375, Bidayatul Mujtahid 2/40, Al-Fatawa 32/109-134, Zadul Ma'ad 5/104-105, 154-155, Adwa` Al-Bayan 6/71-84 und Jami' Lil Ikhtiyarat Al-Fiqhiyah Lisyaikhil Islam Ibn Taimiyah 2/582-585, 847-850.
2. Aus der obigen Antwort geht klar hervor, dass eine schwangere Frau, egal ob sie aufgrund einer legalen Ehe, zweifelhaft oder wegen Ehebruchs schwanger ist, ihre Iddah bis zur Geburt hat. Und die 'ulama stimmen zu, dass der Ehevertrag während der 'iddah ein falscher Vertrag und nicht gültig ist.
Und wenn beide weiterhin den Ehevertrag erfüllen und eheliche Beziehungen haben, nachdem beide wissen, dass es verboten ist, den Vertrag während der 'iddah-Periode zu erfüllen, dann werden beide als Ehebrecher betrachtet und beide müssen hadd (Bestrafung) als Ehebrecher erhalten, wenn sie es sind Land wendet islamisches Recht an, laut Imam Ibn Qudamah in Al-Mughny 11/242.

Wenn jemand fragt: „Nachdem sich die beiden getrennt haben, ist es ihnen dann erlaubt, nach Ablauf der 'iddah-Periode zurückzukehren?“.
Die Antwort ist, dass es Meinungsverschiedenheiten unter den 'Ulam gibt. Jumhur (die meisten) 'ulama sind der Meinung: "Diese Frau ist ihm nicht verboten, sogar er darf um ihre Hand anhalten, nachdem er seine Iddah verlassen hat."
Und sie unterschieden sich von Imam Malik, er dachte, dass Frauen für ihn für immer haram geworden seien. Und er postulierte mit dem Atsar 'Umar bin Khaththab radhiyallahu 'anhu, der dies zeigte.
Und die Meinung von Imam Malik ist auch die erste Meinung von Imam Shafi'iy, aber später argumentierte er, dass es erlaubt sei, nach einer Trennung wieder zu heiraten.
Und diese letzte Meinung ist Zhohir, die von Ibn Kathir in seinem Kommentar gestärkt wurde und er schwächte den Atsar von 'Umar, was das Argument für Imam Malik war, und sogar Ibn Kathir brachte auch einen ähnlichen Atsar von 'Umar bin Khaththab radhiyallahu 'anhu, der dies zeigt ist zulässig.
Als Schlussfolgerung ist eine starke Meinung in dieser Angelegenheit, dass es für beide erlaubt ist, wieder zu heiraten, nachdem sie die 'iddah verlassen haben. Wal 'Ilmu' Indallah. Siehe: Tafsir Ibn Kathir 1/355 (Darul Fikr).
3. Ein schwangerer Mann und eine schwangere Frau, die heiraten, wenn sie beide von dem Verbot wissen, eine schwangere Frau zu heiraten, und dann beide weiterhin Jima machen, dann werden beide als ehebrecherisch und nach Hadd-Gesetz verpflichtet, wenn sie sich beide in einem Land befinden, das den Islam anwendet Gesetz und es gibt auch keine Mitgift für die Frau.
Das Gesetz der Ehe in der Schwangerschaft, wenn Sie es nicht wissen
Wenn beide nichts über das Verbot wissen, eine schwangere Frau zu heiraten, dann gilt dies als Syubhat-Ehe und muss zwischen den beiden getrennt werden, da eine solche Ehe wie oben erklärt ungültig ist.
Was die Mitgift betrifft, so hat die schwangere Frau Anspruch auf die Mitgift, wenn sie sie nicht genommen oder nicht bezahlt hat.
Dies basiert auf dem Hadith von 'Aisyah radhiyallahu 'anha, der Prophet sallallahu 'alaihi wa 'alaalihi wa sallam sagte: "Jede Frau, die ohne die Erlaubnis ihres Vormunds heiratet, dann ist ihre Ehe ungültig, ihre Ehe ist ungültig, ihre Ehe ungültig ist, und wenn sie in ihn (Frauen) eingetreten ist), dann für ihn eine Mitgift des Rechts seiner Genitalien, und wenn sie nicht einverstanden sind, dann ist der Herrscher der Vormund für diejenigen, die keinen Vormund haben. (historische Hadithe. Shafi'iy wie in seinem Munad 1/220.275 und in Al-Umm 5/13.166, 7/171.222, 'Abdurrazzaq in seinem Mushonnaf 6/195.
Ibn Wahb wie in Al-Mudawwah Al-Kubra 4/166, Ahmad 6/47,66,165, Ishaq bin Rahawaih in seinem Musnad 2/Nr. 698, Ibn Abi Syaibah 3/454, 7/284, Al-Humaidy in seinem Musnad 1/112, Ath-Thoyalisy in seinem Musnad Nr. 1463, Abu Daud-Nr. 2083, At-Tirmidhi Nr. 1102, Ibn Majah Nr. 1879, Ibn Jarud in Al-Muntaqo Nr. 700, Sa'id bin Mansur in seiner Sunnah 1/175, Ad-Darimy 2/185, Ath-Thohawy in Syarah Ma'any Al-Atsar 3/7, Abu Ya'la in seinem Musnad Nr. 4682.4750,4837.
Ibn Hibban wie in Al-Ihsan Nr. 4074, Al-Hakim 2/182-183, Ad-Daruquthny 3/221, Al-Baihaqy 7/105,124,138, 10/148, Abu Nu'aim in Al-Hilyah 6/88, As-Sahmy in Tarih Al-Jurjan p . . 315, Ibnul Jauzy in At-Tahqiq Nr. 1654 und Ibn 'Abbil Barr in At-Tamhid 19/85-87 und authentifiziert von Al-Albany in Al-Irwa' Nr. 1840).

Die Ehe ohne gesetzlichen Vormund ist ungültige Eitelkeit, da die Ehe in der 'iddah-Periode ungültig ist. Daher deckt der Inhalt des Gesetzes im Hadith alles ab. Das sind die Details von Ibn Qudamah, Ibn Taymiyyah und Ibn al Qayyim.
Was diejenigen betrifft, die dieser schwangeren Frau nach der Geburt erneut einen Heiratsantrag machen wollen, dann ist für sie erneut eine Mitgift erforderlich, basierend auf der Allgemeingültigkeit des Wortes von Allah Ta'ala: "Gib Frauen (die du heiratest) freiwillig ihre Mitgift, " (Koran-Sure. An-Nisa `: 4).
Und das Wort von Allah Subhanahu Wa Ta'ala: "Gib ihnen ihre Mitgift als Verpflichtung" (Quran Surah An-Nisa`: 24).
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